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Lohnvorschüsse
Handhabung bei Lohnvorschüssen
Für Lohnvorschüsse per Überweisung gelten folgende Regelungen:
- Lohnvorschüsse werden ab 01.01.2012 immer zum ersten des Monats als „Abschlag“ auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen. Hierzu muss der Mitarbeiter einen festen Betrag mitteilen, der dann monatlich auf das Konto überwiesen wird.
- Lohnvorschüsse werden nur bis zum 6. Monat der Beschäftigung ausbezahlt.
Ist ein Mitarbeiter länger als 6 Monate beschäftigt wird kein Lohnvorschuss mehr ausbezahlt. - Der Maximalbetrag für Lohnvorschüsse beträgt 250,- €.


